Zwischenzeitlich seien keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hinzugekommen, die darauf schliessen liessen, dass die im internationalen Vergleich tiefen Grenzwerte der Schweiz zum Schutz der Gesundheit noch tiefer angesetzt werden müssten. Bei heutigem Kenntnisstand seien die geltenden Grenzwerte auch für die 5G-Technologie weiterhin als verfassungs- und gesetzeskonform zu betrachten und deshalb im vorliegenden Einzelfall anzuwenden. Es sei nach Ansicht des Regierungsrats Sache des zuständigen Bundesrats zu entscheiden, ob bei der Einführung der 5G-Technologie ein vorsichtigeres Vorgehen angezeigt wäre (vorinstanzlicher Entscheid, S. 5).