Der Bundesrat habe die NISV im Hinblick auf diese neue Technologie am 17. April 2019 geändert. Er habe sich dabei nicht veranlasst gesehen, die mit einem Sicherheitspuffer versehenen Grenzwerte zu senken, da er und das fachzuständige BAFU bei der 5G-Technologie von einer geringeren Strahlenbelastung als bei den bisherigen Technologien ausgingen. Zwischenzeitlich seien keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hinzugekommen, die darauf schliessen liessen, dass die im internationalen Vergleich tiefen Grenzwerte der Schweiz zum Schutz der Gesundheit noch tiefer angesetzt werden müssten.