Die zu berücksichtigenden Parameter von konventionellen und adaptiven Antennen sind daher identisch und eine (vorgängige) Prüfung des QS-Systems im Baubewilligungsverfahren ist daher nicht erforderlich (vgl. Schreiben des BAFU an die kantonalen Fachstellen vom 31. Januar 2020 "Informationen zu adaptiven Antennen und 5G"). Schliesslich existiert auch ein Messverfahren bzw. eine Messempfehlung für adaptive Antennen.