Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer liegen die massgeblichen Grundlagen für die Beurteilung des vorliegenden Baugesuches vor. Der Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV ist zwischenzeitlich erschienen. Die Variabilität im Sinne des Nachtrages wurde im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt. Die zu berücksichtigenden Parameter von konventionellen und adaptiven Antennen sind daher identisch und eine (vorgängige) Prüfung des QS-Systems im Baubewilligungsverfahren ist daher nicht erforderlich (vgl. Schreiben des BAFU an die kantonalen Fachstellen vom 31. Januar 2020 "Informationen zu adaptiven Antennen und 5G").