(z.B. durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse) rechtfertigt eine Sistierung grundsätzlich nicht. Eine negative Vorwirkung des neuen Rechts ohne gesetzliche Grundlage im alten Recht (im Sinne einer Aussetzung der Anwendung des geltenden Rechts bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts) ohne gesetzliche Grundlage im alten Recht, wird in Praxis und Lehre nur für zulässig erachtet, wenn sie von sehr geringer Dauer ist, was vorliegend – eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision wurde bisher weder von der Beratenden Expertengruppe nichtionisierende Strahlung (BERENIS) empfohlen noch vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) beantragt – nicht der Fall