10. Der Antrag, es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet seien, d.h. die Vollzugsempfehlung, ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie die definitive Messempfehlung für 5G NR des Bundesamts für Metrologie METAS vorliegen, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Unter Kostenfolge 5. Mit Replik vom 19. Mai 2021 hielten die Beschwerdeführer an den Anträgen gemäss Beschwerdeschrift sinngemäss fest.