5. Der Antrag, es sei die Schutzfähigkeit der angrenzenden Naturschutzzone festzustellen sowie eine aussagekräftige Standortevaluation durch die Baugesuchstellerin einzureichen, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Der Antrag, es sei die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV festzustellen, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.