3. Der Antrag, das fragliche Verfahren sei an die Gemeinde E. zur Neubeurteilung zurückzuweisen, mit der Verpflichtung bei Erteilung einer Baubewilligung an diesem Standort die Auflage zu machen, dass ohne Erleichterungsfaktor die im Standortdatenblatt angegebenen Sendeleistungen (ERP) zu keiner Zeit überschritten werden dürfen, sei abzuweisen soweit darauf einzutreten ist. 4. Der Antrag, es sei festzuhalten, dass an den Orten "F." sowie "G." entsprechende Berechnungen der Strahlenbelastung durch die Baugesuchstellerin nachgereicht werden, sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.