4. Es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet sind, d.h. die Vollzugsempfehlung, ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie die definitive Messempfehlung für 5G NR des Bundesamts für Metrologie METAS vorliegt. -4- 2. Mit Beschwerdeantwort vom 13. April 2021 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. 3. Der Gemeinderat E. reichte am 13. April 2021 Vorakten ein, nahm jedoch weder Stellung zur Beschwerde, noch stellte er einen formellen Antrag.