Der Gemeinderat E. erteilte mit Beschluss vom 2. Juni 2020 die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen und wies gleichzeitig die Einwendungen ab. B. Auf Verwaltungsbeschwerde von C. sowie A. und B. (auch namens von 109 anderen Personen) hin entschied der Regierungsrat am 13. Januar 2021: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.