8.4. Angesichts der eindeutigen Indizienlage gestaltet sich die Rechtslage betreffend Erlöschen der Niederlassungsbewilligung gestützt auf die einschlägige Rechtsprechung klar. Entsprechend hatte der im Rahmen des Einspracheverfahrens gestellte Antrag der Beschwerdeführerin, es sei ihr die Niederlassungsbewilligung zu belassen, praktisch keine Gewinnaussichten.