2. Es sei der Beschwerdeführerin die Niederlassungsbewilligung zu belassen. 3. Eventuell sei der Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 4. Der Beschwerdeführerin seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Einspracheverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 5. Der Beschwerdeführerin seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.