In der Folge tätigte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) Abklärungen hinsichtlich des Lebensmittelpunktes der Beschwerdeführerin. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann vom 27. September 2019 bis 17. Juni 2020 im Kosovo aufgehalten hatten (MI-act. 175 ff., 194 ff.). Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 erklärte das MIKA, dass die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin von Gesetzes wegen erloschen sei und forderte sie auf, die Schweiz bis zum 31. Januar 2021 zu verlassen (MI-act. 211 f.). Daraufhin -3-