49 VZAE ist es, Personen, die aufgrund eines langjährigen Aufenthalts in der Schweiz eine intensive Beziehung zu unserem Land aufgebaut haben und trotz Ausreise weiterhin über eine enge Bindung zu unserem Land verfügen, die Anwesenheit (und Erwerbstätigkeit) unter erleichterten Bedingungen wieder zu gestatten (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2020.259 vom 11. Dezember 2020, Erw. II./5.1). Die erleichterte Wiederzulassung steht überdies (ebenso wie die nachfolgend zu erörternde Erteilung einer Härtefallbewilligung gemäss Art. 30 Abs. 1 lit.