2.3.3. Im Verfahren, welches mit der Verfügung der Sektion Aufenthalt vom 31. März 2021 seinen Abschluss fand, reichten die Eheleute mit undatiertem Schreiben (Poststempel 11. September 2020; MI1-act. 199 ff. und 213) lediglich Kontoauszüge ihrer Privatkonti bei der Raiffeisenbank für die Kalenderjahre 2019 und 2020 ein. Gleichzeitig gaben sie an, über keinen Festnetzanschluss und keine Kreditkarte zu verfügen und lediglich ein Prepaid-Handy zu besitzen (MI1-act. 199; vgl. MI1-act. 197). Unbestritten ist weiter, dass sich die Eheleute im Zeitraum vom 27. September 2019 bis zum 17. Juni 2020 ununterbrochen im Kosovo aufgehalten haben.