3. Eventuell sei dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 4. Dem Beschwerdeführer seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Einspracheverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 5. Dem Beschwerdeführer seien die unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren zu bewilligen und der Unterzeichnete zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.