Aufgrund dieser Verurteilungen wurde der Beschwerdeführer mit Verfügung der Fremdenpolizei des Kantons Aargau (heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) vom 11. August 1997 erstmals verwarnt (MI1-act. 45). Nach längerem klaglosen Verhalten folgten ab 2007 folgende weitere strafrechtliche Verurteilungen: