Am 15. November 1995 reisten die Ehefrau des Beschwerdeführers und drei ihrer insgesamt sieben alle inzwischen erwachsenen Kinder im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Ehefrau des Beschwerdeführers [MI2- act.] 1 ff.; MI1-act. 300). Während seines Aufenthalts in der Schweiz wurde der Beschwerdeführer wiederholt straffällig und wie folgt verurteilt: