Im Verlauf der Diskussion habe ihr Ehemann ihr mit den Fäusten auf die Oberarme geschlagen, was zu leichten Hämatomen geführt habe. Wie weiter aus dem Polizeibericht hervorgeht, sei es zu keiner Spitaleinweisung gekommen und habe die Beschwerdeführerin auf einen Strafantrag gegen ihren Ehemann verzichtet. Aus Angst vor einer Verschlechterung der Situation habe sie die Polizei zudem angehalten, keinen Kontakt mit ihrem Ehemann aufzunehmen.