11. Januar 2021 (MI-act. 173 ff.) sprach die Beschwerdeführerin am Morgen des 13. August 2020 am Schalter der Kantonspolizei Aargau in X. vor und gab an, ihr Ehemann sei in der Nacht auf den 6. August 2020, um ca. 02.00 Uhr, ihr gegenüber tätlich geworden. Sie habe in jener Nacht im Zimmer ihrer Tochter übernachten und dabei die Türe des Kindeszimmers abschliessen wollen. Ihr Ehemann habe dies nicht gewollt, weshalb es zu einer Diskussion zwischen ihnen gekommen sei. Im Verlauf der Diskussion habe ihr Ehemann ihr mit den Fäusten auf die Oberarme geschlagen, was zu leichten Hämatomen geführt habe.