2. Die Verfügung vom 3. Juni 2021 des Amtes für Migration und Integration sei aufzuheben. 3. Es sei die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin zu verlängern und es sei von einer Wegweisung abzusehen. 4. Es sei die Aufenthaltsbewilligung des Kindes B., geb. 2014, zu verlängern und es sei von einer Wegweisung abzusehen. 5. Es seien die Verfahrensakten ZEMIS Nr. [***] beizuziehen. 6. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Staates. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.