Mit Schreiben vom 1. September 2020 teilten die zuständigen Einwohnerdienste dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit, dass sich die Beschwerdeführerin per 28. August 2020 von ihrem Ehemann getrennt habe und sich zusammen mit ihrer Tochter im Frauenhaus Z. befinde (MI-act. 148 f.). Am 7. September 2020 ersuchte die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht X., Präsidium des Familiengerichts, um eheschutzrechtliche Regelung des Getrenntlebens (MI-act. 322 ff., 366 ff.).