A. Die Beschwerdeführerin reiste am 23. Dezember 2017 zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter (geb. 2014) zwecks Vorbereitung der Eheschliessung in die Schweiz ein und heiratete am 16. Februar 2018 in X. den in der Schweiz niederlassungsberechtigten kanadischen Staatsangehörigen C. (geb. 1963). In der Folge wurden ihr und ihrer Tochter am 29. März 2018 im Rahmen des Familiennachzugs Aufenthaltsbewilligungen erteilt (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin [MI-act.] 103, 120 ff., 127 ff.). Diese wurden letztmals bis zum 28. Februar 2021 verlängert (MI-act. 143).