7.4. Wie die Vorinstanz zu Recht ausführt, gehört die ständige Beherrschung des Fahrzeugs zu den elementarsten Verkehrsregeln im Strassenverkehr (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1404/2019 vom 17. August 2020, Erw. 3.4; vgl. ANDREAS ROTH, BSK SVG, N. 1 zu Art. 31 SVG;). Das Führen eines Fahrzeugs in betriebssicherem Zustand ist ebenfalls als wichtige Verkehrsvorschrift zu betrachten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_588/2015 vom 14. April 2016, Erw. 2.3). Die bewusste oder unbewusste Verletzung elementarer Verkehrsregeln und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten darf nicht leichtgenommen werden. Die Strafbehörde hat den Beschwerdeführer insbesondere gestützt auf Art.