Aufgrund des anschliessenden Stillstands auf dem Überholstreifen in entgegengesetzter Fahrtrichtung hätte er zudem – insbesondere bei den nächtlich eingeschränkten Sichtverhältnissen – eine Auffahrkollision herbeiführen können. Auch hätten nachfolgende Verkehrsteilnehmende durch das ausser Kontrolle geratene Fahrzeug auf sehr gefährliche Weise überrascht und dadurch zu unvorhersehbaren Reaktionen verleitet werden können.