Zudem habe der Beschwerdeführer, indem er mit seinem defekten Fahrzeug von der Autobahn gefahren sei, gerade eine gefährliche Situation für andere Verkehrsteilnehmer verhindern wollen. Mit seiner kurzen Wegfahrt via Pannenstreifen habe er die Verkehrsgefährdung massiv reduziert. Es sei dadurch keine weitere abstrakte Gefährdung entstanden. - 13 -