Durch die defekten Räder, die zerbeulten und lockeren Carrosserieteile und das defekte Rücklicht habe das Fahrzeug des Beschwerdeführers zudem Mängel aufgewiesen, die eine zusätzliche Verletzungsgefahr für Verkehrsteilnehmende dargestellt hätten. Indem der Beschwerdeführer nach der Kollision mit der Mittelleitplanke mit seinem erheblich beschädigten Personenwagen auf dem Pannenstreifen und von der Autobahn in Adliswil bis an den Zwängiweg nach Wollishofen immerhin einige Kilometer weitergefahren sei, habe er eine zusätzliche abstrakte Verkehrsgefährdung geschaffen.