Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern und ohne die Polizei über den Unfall zu informieren, entfernte sich der Beschwerdeführer von der Unfallstelle. Mit zwei defekten Rädern sowie abstehenden Carrosserieteilen verliess er die Autobahn A3 via Autobahnausfahrt Zürich-Wollishofen und parkierte das beschädigte Fahrzeug am Zwängiweg in Zürich-Wollishofen, wo er von der Polizei kontrolliert wurde.