2. Am 12. Januar 2022 gingen die bei der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis angeforderten Strafakten zum Vorfall vom 18. August 2020 in Adliswil/Autobahn A3 beim Verwaltungsgericht ein. 3. Mit Eingabe vom 17. Januar 2022 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und erstattete die Beschwerdeantwort, worin es unter Verweis auf die ausführlichen Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragte. 4. Das Strassenverkehrsamt verzichtete mit Schreiben vom 21. Januar 2022 auf eine Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. -4-