2. Mit Verfügung vom 1. April 2021 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A. den Führerausweis für die Dauer von einem Monat ab 28. Mai 2021 bis und mit 27. Juni 2021. Zur Begründung führte das Strassenverkehrsamt im Wesentlichen aus: Mittelschwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16b SVG  Nichtbeherrschen des Fahrzeugs  Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall  Führen eines Personenwagens in nicht betriebssicherem Zustand  Verursachen eines Selbstunfalls