3. Dem Einsprecher wird ab dem 14. Oktober 2021 für das Einspracheverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und MLaw Sarah Eichenberger, Rechtsanwältin, Baden, zur unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet nach Rechtskraft die zuständige kantonale Stelle. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2021 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde mit folgenden Anträgen einreichen (act. 15 ff.):