Am 4. Juni 2010 wurde dem Beschwerdeführer auf sein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung eine Aufenthaltsbewilligung erteilt (MIact. 164), womit die vorläufige Aufnahme erlosch und die verfügte Wegweisung hinfällig wurde (MI-act. 167). Die Aufenthaltsbewilligung wurde in der Folge periodisch verlängert, letztmals am 14. September 2018 bis zum 30. November 2019 (MI-act. 177, 186, 194, 200, 221, 231, 235, 238, 242, 246, 250).