Entsprechend ist die vorliegende Beschwerde gegen den Einwendungsentscheid (RRB Nr. 2021-001301) und den Genehmigungsentscheid (RRB Nr. 2021-001303) der Vorinstanz mit Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung des Strassenbauprojekts als unbegründet abzuweisen. - 16 -