Auf der anderen Seite sprechen gewichtige Gründe vor allem der Verkehrssicherheit gegen eine Aufhebung oder Änderung der beschlossenen Strassenausbaumassnahmen im Bereich der Parzelle Nr. bbb (Fahrbahnverbreiterung und Gehwegbau), die unweigerlich zum Wegfall der bisherigen fünf Schrägparkplätze führen und der Erteilung einer Baubewilligung für einen dritten Längsparkplatz entlang der Südfassade des Gebäudes Nr. ccc (in einem separaten Verfahren nach den §§ 59 ff. BauG)