Eine künftige Nutzung der fünf Schrägparkplätze im Falle einer gewerblichen Nutzung des Ladenlokals im Gebäude Nr. ccc müsste wegen der durch das Strassenbauprojekt verringerten Platzverhältnisse, aber auch aus Sicherheitsgründen so oder so klar abgelehnt werden. Es könnten bei entsprechendem ausgewiesenem Bedarf allenfalls zwei Parkplätze in einem separaten Baubewilligungsverfahren bewilligt werden.