Insofern kann nicht gesagt werden, dass das Strassenbauprojekt die Nutzung des südlichen Vorplatzes des Gebäudes auf der Parzelle Nr. bbb durch zwei Längsparkplätze entlang der südlichen Gebäudefassade einschränken würde. Einzig die Ablehnung des von den Beschwerdeführern im Hauptpunkt verlangten dritten Längsparkplatzes (im Rahmen eines separaten Baubewilligungsverfahrens) aus Verkehrssicherheitsgründen könnte gemäss den Ausführungen der Abteilung Tiefbau in der Stellungnahme des BVU vom 2. September 2022 (teilweise) durch Anund Wegfahrschwierigkeiten bedingt sein, die sich (auch) aus dem Ausbau der D-Strasse mit einem Gehweg ergeben oder sich dessentwegen verschärfen.