Abteilung Tiefbau im Einwendungsverfahren angebotenen zwei Längsparkplätze durch die Ausbaumassnahmen des Strassenbauprojekts offenbar nicht tangiert respektive verunmöglicht werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abteilung Tiefbau in der Stellungnahme des BVU vom 2. September 2022, wonach eine Lösung mit zwei Längsparkplätzen als vertretbar erachtet wird). Insofern kann nicht gesagt werden, dass das Strassenbauprojekt die Nutzung des südlichen Vorplatzes des Gebäudes auf der Parzelle Nr. bbb durch zwei Längsparkplätze entlang der südlichen Gebäudefassade einschränken würde.