Zudem ist aus den Ausführungen des BVU, Rechtsabteilung, in der Stellungnahme vom 2. September 2022 zu schliessen, dass die den Beschwerdeführern am 11. Januar 2018 von der Abteilung Tiefbau im Einwendungsverfahren als Ersatzlösung für die bisherigen fünf Schrägparkfelder angebotenen zwei Längsparkplätze (Vorakten, act. 21) analog weiterer von der Abteilung Tiefbau abgegebener Zusicherungen vom 11. Januar 2018 und 15. Januar 2018 im Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom 10. November 2021 (RRB Nr. 2021-001303), Erw. 3.1 und Dispositiv-Zif- - 10 -