3. 3.1. Aufgrund dieses Vortrags sowie mit Blick auf Antrag 2 der Beschwerde und die Ausführungen in der Replik vom 18. Februar 2022 muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführer im Bereich ihrer Parzelle Nr. bbb keine Verringerung der Breite der D-Strasse oder des Gehwegs in der Weise verlangen, dass ihnen die Anordnung von fünf Schrägparkplätzen entlang der Südfassade des Gebäudes Nr. ccc weiterhin ermöglicht würde.