Mit einer solchen Lösung, die zwischen den Parteien im Juni 2018 besprochen und in einem Plan vom 4. Juni 2018 (Beschwerdebeilage 7) aufgezeigt worden sei, könnten sie sich arrangieren. Die drei Längsparkfelder anstelle der bisherigen fünf Schrägparkfelder bedeuteten in ihren Augen eine verhältnismässige Einschränkung ihrer Eigentumsrechte. Nach dem Gebot der Verhältnismässigkeit dürfe nicht mehr Land enteignet werden als zur Zielerreichung notwendig sei. Die Kantonsstrasse und der Gehweg könnten auch mit drei Längsparkfeldern – wie vorgesehen – ausgebaut werden.