Die Beschwerdeführer anerkannten, dass nach der geplanten Gehwegerweiterung weder normenkonforme Senkrecht- noch die bestehenden Schrägparkfelder an der Südfassade des Gebäudes Nr. ccc mehr angeordnet werden könnten. Sie seien jedoch der Meinung, dass es dort Platz für drei Längsparkfelder habe, die auch von der Abteilung für Baubewilligungen im von der Vorinstanz referenzierten Baubewilligungsverfahren im Jahr 2014 empfohlen worden seien. Mit einer solchen Lösung, die zwischen den Parteien im Juni 2018 besprochen und in einem Plan vom 4. Juni 2018 (Beschwerdebeilage 7) aufgezeigt worden sei, könnten sie sich arrangieren.