Für die gegenwärtige Nutzung der Liegenschaft stünden auf der Parzelle Nr. bbb ausreichend Abstellplätze zur Verfügung, zumal zwei davon heute sogar fremdgenutzt würden. Sollte das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. ccc dereinst wieder gewerblich genutzt werden, sei es den Eigentümern unbenommen, ein neues Baugesuch für Parkplätze einzureichen. Erst dann müsste geklärt werden, ob entlang der Südfassade des Gebäudes Nr. ccc (Längs-)Parkplätze im Unterabstand zur Strasse bewilligt werden könnten.