2. Das Projekt Q., K aaa, Gehwegausbau und Belagssanierung sei im Bereich der Parzelle Nr. bbb, GB Q., dahingehend abzuändern, dass den Beschwerdeführern in Bereich zwischen der D-Strasse und ihrer Liegenschaft, Gebäude ccc, drei Längsparkfelder bewilligt werden. 3. Unter den gesetzlichen- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners. -4- 2. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 24. Dezember 2021 wurde die Einwohnergemeinde Q. zum Verfahren beigeladen.