Nach einer erfolglosen Einigungsverhandlung mit A. und B. am 10. Oktober 2017 nahm die Abteilung Tiefbau am 11. Januar 2018 zu deren Einwendung Stellung. A. replizierte am 5. Februar 2018 auf die Stellungnahme der Abteilung Tiefbau. 2. 2.1. Der Regierungsrat entschied über die Einwendung von A. und B. am 10. November 2021 (RRB Nr. 2021-001301): 1. Die Einwendung wird abgewiesen. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 4. [Zustellung] 2.2. Gleichentags entschied der Regierungsrat über die Genehmigung des Strassenbauprojekts (RRB Nr. 2021-001303):