781 ZGB im Sinn eines Nutzungsrechts. Enthält der Vertragswortlaut hingegen Bestimmungen, die in Bezug auf das "Bauwerk" auf eine Durchbrechung des Akzessionsprinzips hinweisen, wird der Sachverhalt vertieft abgeklärt (Handbuch für den Verkehr mit den Grundbuchämtern und die Grundbuchführung des Kantons Bern, S. 137).