2. Am 6. April 2021 errichtete Martin Schwaller, Urkundsperson des Kantons Aargau, in öffentlicher Urkunde den "Dienstbarkeitsvertrag mit Vorkaufrechtsbegründung (Baurecht Tankstelle mit Shop P, T./AG)". Der Dienstbarkeitsvertrag sieht vor, den früheren Baurechtsvertrag vom 4. bzw. 9. November 1998 zu ändern und bis am 30. November 2038 zu verlängern. Eine entsprechende Verlängerung ist auch für das Vorkaufsrecht vorgesehen. Beim Baurechtszins wurde eine Erhöhung vereinbart. Die Bestimmungen über den Heimfall sollen unverändert weitergelten.