Vielmehr habe der Direktor a.i. HGK FNHW dem Beschwerdeführer damit mitgeteilt, dass er im Moment nicht gedenke, die mit dem Entscheid BK FNHW 19.021 vom 10. Juni 2020 angeordnete Prüfungsabnahme durchzuführen. Es handle sich also nicht um eine definitive Weigerung der Hochschule, die angeordnete Prüfung abzunehmen, sondern bloss um die Information, dass die Prüfung vorläufig, d.h. bis zum Entscheid über eine allfällige Beschwerdeerhebung, nicht terminiert werde. Ohnehin habe die HGK FNHW bis zum 15. August 2020 Zeit gehabt, um die Prüfung abzunehmen.