2.2. 2.2.1. Die Passage im Schreiben der HGK FHNW vom 17. Juli 2020, auf deren "Aufhebung" der Beschwerdeführer abzielte und deren Verfügungsqualität infrage steht, weist den folgenden Wortlaut auf: "Bis zu einem definitiven gefällten Entscheid hinsichtlich des Disziplinarverfahrens und bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides findet die Ihnen in Aussicht gestellte Prüfung nicht statt. Die HGK FHNW behält sich vor, den Entscheid der Beschwerdekommission vom 10. Juni 2020 mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anzufechten."