10. Am 2. Februar 2021 teilte die HGK FHNW der Beschwerdekommission FHNW mit, dass A. die angeordnete Diplompräsentation tags zuvor (am 1. Februar 2021) absolviert und mit der Gesamtnote 5 bestanden habe, -5- womit er die Voraussetzungen für das Bachelor-Diplom des Studiengangs D mit der Vertiefungsrichtung F, E, erfülle. 11. Am 8. September 2021 entschied die Beschwerdekommission FHNW in Bezug auf das vom 9. Juli 2020 datierende Vollstreckungsgesuch sowie die vom 31. Juli 2020 datierende Rechtsverweigerungsbeschwerde (samt Vollstreckungsbegehren) von A. (vgl. Ziff. 3 vorne):