Insbesondere würde es den Stiftungszweck verletzen, falls ein Werk von Paul Cézanne verkauft würde. Im E-Mail vom 6. Januar 2021 habe die BVSA die Erwartung geweckt, materiell Stellung zu seiner Eingabe zu nehmen, ohne diese anschliessend zu beantworten. Als Museumsbesucher sei der Beschwerdeführer Destinatär der Stiftung. Ohnehin ergebe sich seine Legitimation daraus, dass er langjähriges Stiftungsratsmitglied und ehemaliger Stiftungsratspräsident gewesen sowie gesetzlicher Erbe der Stifters D. sei (vgl. Replik).